Männergesangverein Vogelbach-Malsburg e.V.


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Jugendschutz

Archiv "Das Fest"

Jugendschutz

Folgende Richtlinien für den Zugang und Aufenthalt von Jugendlichen gelten für unser Fest:

1. Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sein.
Hier können Sie sich das Formular zur Erziehungsbeauftragung herunterladen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Formular.

http://media.time4teen.de/Erziehungsbeauftragung_JuSchG.pdf


2. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bis 22:00 Uhr gestattet. Nach 22:00 Uhr ist die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

3. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt bis 24:00 Uhr gestattet.

4. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ausruf, Zugangskontrolle) dafür Sorge zu tragen, daß die Auflagen eingehalten werden.



Desweiteren gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes:

§ 2 JuSchG - Überprüfungspflicht des Alters durch Veranstalter oder Gewerbetreibende
*In Zweifelsfällen wird das Alter der Jugendlichen überprüft

§ 9 Alkoholische Getränke – Abgabe und Verzehr in der Öffentlichkeit

*ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erlaubt, vorher NICHT! Ausnahme: mit Eltern auch schon ab 14 Jahren
*ab 18 Jahren Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel. Ausnahme: KEINE

§ 10 Abgabe von Tabakwaren und Rauchen in der Öffentlichkeit
*Abgabe an unter 18-Jährige verboten, das Rauchen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden



Rücksichtnahme / Hausrecht / Weisungsrecht
Damit der Festbesuch ein schönes Erlebnis mit bleibender Erinnerung wird, bitten wir alle Festbesucher um Toleranz, Rücksichtnahme, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten, denn über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festbesucher. Daher liegt das Hausrecht während des gesamten Festes beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Ordnungsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Sicherheit
Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt aus Sicherheitsgründen am Eingang und entlang des Veranstaltungsgeländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Der Besucher ist damit einverstanden.
Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Flaschen, spitzen- und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen, waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.


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